ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GRUPPENREISEN bzw. PAKETVERANSTALTUNG
Für Individualreisen und spezielle Gruppen-Anfragen gelten gesonderte Bedingungen, die vor Buchung übersandt werden.
1. ALLGEMEINES Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gruppen- Reisen bzw. Paketreisen regeln die Rechtsbeziehung zwischen den Ave e.V.-Pilgerverein, Marzellenstr. 26 D-50668 Köln -nachfolgend kurz Ave genannt– u. Wiederverkäufern von Reiseleistungen –nachfolgend kurz Vertragspartner genannt- und sind wesentlicher Bestandteil der jeweiligen Verträge.
2. ANGEBOTE Ave erstellt alle Angebote -soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung vereinbart wurde- kostenlos, unverbindlich und freibleibend. Alle im Angebot enthaltenen Preisangaben verstehen sich soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen– als Netto Preis je Person in Euro. Ave behält sich das Recht vor bis zum Leistungsbeginn die Korrektur von evtl. Rechenfehlern ausdrücklich vor. Die im Angebot genannten Reisepreise sind für Ave grundsätzlich bindend. Eine Preisanpassung ist gesetzlich insbesondere zulässig, wenn nach Herausgabe des Angebots aufgrund einer Erhöhung der Beförderungs-kosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse notwendig ist. Unsere Angebote erfolgen vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Vereinbarte ArbeitsKontingente u. Optionen verfallen automatisch innerhalb der angegebenen Verfallfrist.
3. AUFTRAG/BESTELLUNG Den Auftrag bzw. Bestellung erbittet Ave schriftlich, mündlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg. Der Vertragspartner bietet mit seinem Auftrag Ave den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Buchung und Bestätigung bedürfen jeweils der Schriftform. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung der Ave mit dem in der Bestätigung beschriebenen Leistungsumfang zustande.
4. ABWICKLUNGSMODALITÄTEN Ave verpflichtet sich, gemäß den vertraglichen Regelungen Reiseleistungen zu organisieren und dem Vertragspartner zur Verfügung zu stellen und bei der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise, die Rechte und Interessen der Vertragspartner zu wahren. Ave kann seine Leistung verweigern, falls der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb der genannten Fristen nachkommt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen abzunehmen und alles Erforderliche zu tun, um die Vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise zu ermöglichen, insbesondere die Zahlungsverpflichtungen einzuhalten.
5. ZAHLUNGSMODALITÄTEN Selbstverständlich sind unsere Reisen durch einen Versicherungsvertrag insolvenzgeschützt. Die Insolvenzversicherung gemäß § 651 k BGB wird geboten durch die R+V Allgemeine Versicherung AG (Deutschland) Wiesbaden. Die Bedingungen der Insolvenzversicherung und der Sicherungsschein geht mit der Reisebestätigung zu. Nach Eingang der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises zu bezahlen. Der volle Reisepreis muss spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn bezahlt werden. Bei Buchungen, die weniger als 6 Wochen vor Beginn der Reise erfolgen, ist der gesamte Reisepreis gegen Übergabe des Sicherungsscheines sofort zu bezahlen. Bei bestimmten Reisearten mit Charter –und Linienflüge oder mit Schiff gelten andere Zahlungsmodalitäten. Auf diese andere Zahlungsmodalitäten wird auf der jeweiligen Reisebestätigung gesondert hingewiesen.
6. STORNOGEBÜHREN / ABSAGE DER REISE Bis .......90. Tag vor Abreise 10% des Reisepreises Vom 89.- 45. Tag vor Abreise 15% des Reisepreises Vom 44.- 31. Tag vor Abreise 30% des Reisepreises Vom 30.- 23. Tag vor Abreise 40% des Reisepreises Vom 22.– 14. Tag vor Abreise 50% des Reisepreises Ab ........13. Tag vor Abreise 100% des Reisepreises
Als Rücktritt wird ebenfalls nicht Erscheinen am Abfahrtsort verstanden. Eine Erstattung des Reisepreises kann nicht erfolgen. Für Reisen mit Charter –und Linienflüge oder Schiff gelten abweichende Stornobedingungen. Auf diese Stornobedingungen wird auf der jeweiligen Reisebestätigung gesondert hingewiesen.
7. KÜNDIGUNG DURCH Ave Ave behält sich das Recht vor dem Vertrag zurückzutreten, a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb der bestehenden Geschäftsbeziehung nicht fristgerecht nachkommt bzw. die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. b) ohne Einhaltung einer Frist bei Fällen höherer Gewalt, Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, hoheitlicher Einordnungen oder grundlegender politischer Veränderungen. C) Soweit in der Reisebestätigung oder im Angebot auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen ist, darf der Reiseveranstalter die Reise bis 28 Tage vor Abreise bei Nichterreichen der Mindestteil-nehmerzahl absagen.
8. FREIPLATZREGELUNG Laut Angebot und je nach gebuchter Reise und wird die Freiplatzregelung ausdrücklich mitgeteilt. Eine generelle Freiplatzregelung gibt es nicht.
9. EINZELZIMMER Die Anzahl der Einzelzimmer ist beschränkt und müssen nach Anfrage bestätigt werden. Wenn bei der Anmeldung eines allein reisenden Gastes noch kein Zimmerpartner vorhanden ist, können wir die Buchung nur unter der Bedingung annehmen, dass wir bei der Versendung der Reiseunterlagen den Einzelzimmer-Zuschlag berechnen, falls sich bis dahin kein Zimmerpartner angemeldet hat.
10. PROGRAMMÄNDERUNGEN Programmänderungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Ave nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet.
11. REISEPREISÄNDERUNGEN Ave ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für Ave und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestand- teile auf Grund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Ave nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); Hafen oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren.
12. GERICHTSTAND, SONSTIGES Der Vertragspartner kann Ave nur an dessen Sitz verklagen. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so erhalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages als solche bleibt unberührt. Es gilt stattdessen, soweit gesetzlich zulässig, das als vereinbart, was dem wirtschaftlichen Zweck der un-wirksamen Bedingung am nächsten kommt.
Stand: 01/14
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